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   OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07   

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https://dejure.org/2007,39121
OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07 (https://dejure.org/2007,39121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2007 - 21 U 45/07 (https://dejure.org/2007,39121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 21 U 45/07 (https://dejure.org/2007,39121)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 34/07

    Kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil durch das Berufungsgericht und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07
    Grund- und Vorbehaltsurteil können miteinander kombiniert werden (vgl. BGH LM Nr. 6 zu § 304 ZPO; OLG Hamm, Urt. v. 30.10.2007 - 21 U 34/07 - Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., Rn. 2 zu § 302, Rn. 8 zu § 304).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07
    Eine anerkannte Fallgruppe stellt es dabei dar, wenn der berechtigte Besitzer einer fremden Sache einen Vertrag abschließt, der hinsichtlich der Sache eine Obhutspflicht begründet (vgl. BGHZ 135, 152; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., Rn. 116 vor § 249).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 357/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei Verhandlungen über einen abtrennbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07
    Solche erstrecken sich im Zweifel auf alle Ansprüche, die sich aus dem verhandlungsgegenständlichen Sachverhalt ergeben können, es sei denn, sie werden ausdrücklich auf einen Anspruchsteil beschränkt (vgl. BGH NJW 1998, 1142), was hier nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 199/81

    Entferntere Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07
    Miet- und Nutzungsausfälle stellen einen nach § 635 a. F. BGB ersatzfähigen sog. nahen Mangelfolgeschaden (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 12. Aufl. 2008, Rn. 1690) nämlich nur dann dar, wenn sie auf der Nichtnutzbarkeit der Werkleistung selbst wegen des Mangels beruhen; hingegen liegt ein entfernter Mangelfolgeschaden vor, wenn es um die Nutzung eines anderen Rechtsguts geht, das durch den Mangel beschädigt worden ist (vgl. Werner/Pastor Rn. 1691; BGH BauR 1982, 489).
  • OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 418/02

    Zustandekommen eines mit dem Geschäftsführer verschiedener Baugesellschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2007 - 21 U 45/07
    Insbesondere ist eine wunschgemäße Rechnungsstellung an eine andere Person als den ursprünglichen Auftraggeber als Indiz dafür, daß der Auftragnehmer mit einer Auswechslung seines Vertragspartners einverstanden gewesen wäre, regelmäßig nicht ausreichend (vgl. OLG Koblenz BauR 2004, 520).
  • OLG Braunschweig, 03.05.2016 - 7 U 35/14
    So hat dies für einen im Wesentlichen vergleichbaren Fall, in dem ein berechtigter Besitzer eine Sache eines Dritten einem Werkunternehmer (wenn auch nicht zur Durchführung von Nachbesserungsarbeiten, so aber doch) zur originären Durchführung von Werkleistungen anvertraute, und die Sache bei diesen Arbeiten zu Schaden kam, bereits das Oberlandesgericht Hamm unter Bezugnahme auf die Fälle der Obhutspflichten bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04. Dezember 2007 - 21 U 45/07, Rz. 25, zitiert nach juris).
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